Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Wenn pflegebedürftige Menschen nur für eine kurze Zeit auf eine vollstationäre Pflege angewiesen sind, besteht die Leistung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Oftmals ergibt sich der Bedarf im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder auch beim Ausfall einer Pflegeperson.

Kurzzeitpflege entspricht der Aufnahme in einer stationären Pflegeeinrichtung – für bis zur vier Wochen. Für alle Pflegegrade zahlt die Pflege- bzw. Krankenkasse bis zu 1.774 Euro für eine notwendige Ersatzpflege für die Dauer von vier Wochen.

Wenn der Betrag für die Verhinderungspflege im betreffenden Jahr nicht vollständig ausgeschöpft wurde, kann der noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag ebenso für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Bei dieser kombinierten Leistung spricht man von einer Aufstockung des Betrages für die Kurzzeitpflege. Dieser kann jedoch höchstens aber verdoppelt werden. Die Leistungen der Kurzzeitpflege in der Pflegeeinrichtung  können auf bis zu 8 Wochen ausgedehnt werden.

Wird der Betrag für die Kurzzeitpflege mit Hilfe des Leistungsbetrages für Verhinderungspflege aufgestockt, verringert sich der Leistungsbetrag für Verhinderungspflege entsprechend für das laufende Jahr.

Besonderheit:  Gewährung des Pflegegeldes

Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.

Bei der Unterbringung in Kurzzeit- und Verhinderungspflege, muss die betreffende Einrichtung von der Pflegekasse zugelassen sein, damit Angehörigen/ Betroffene Leistungen für die Pflege erhalten.

Ausnahme: Menschen mit Behinderung

Eine Ausnahme gilt für Menschen mit einer Behinderung, die pflegebedürftig sind und eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen müssen. Sie können auch in nicht zugelassenen Einrichtungen versorgt werden, die auf ihre besonderen Bedürfnisse ausgerichtet sind, zum Beispiel in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen.

Das Haus Weiherberg bietet Kurzzeit- und Verhinderungspflege in 66679 Losheim am See/ Saarland. Wir bieten als Urlaubsvertretung oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung vollstationäre Versorgung und liebevolle Betreuung der uns anvertrauten Menschen in familiärer Atmosphäre.

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